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Presseinformation des Bauamtes der Gemeinde Rangsdorf vom 15.03.2010
Bis wann erfolgt die Pflege von Rasenflächen nach einem Straßenausbau ?
Die Pflege der Rasenflächen in grundhaft ausgebauten Straßen erfolgt 3 Jahre nach Ansaat durch die Gartenbaufirma. Die Flächen müssen in dieser Zeit nicht durch die Anlieger gemäht werden.
Von der Gemeinde Rangsdorf wird die Firma beauftragt, pro Pflegejahr 3- bis 5-mal zu mähen. Dabei kann ein Mähgang auch dazu verwendet werden, den Laubfall mittels Rasenmäher aufzunehmen. Eine gesonderte Laubaufnahme ist nicht vereinbart.
Nach Ablauf der Frist sind diese Flächen durch die Anwohner wieder entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Rangsdorf zu pflegen.
Folgende Straßenabschnitte werden durch einen Landschaftsgärtner betreut:
Walther-Rathenau-Straße zwischen Puschkinstraße und Bauabschnitt GEWOBAG, beidseitig der Fahrbahn - bis März 2010
Clara-Zetkin-Straße zwischen Mühlenweg und Tannenweg - bis August 2010
Berliner Chaussee - bis September 2011
Fritz-Reuter-Straße - bis September 2011
Radweg an der B 96 zwischen Heinestraße und Meinhardtsweg - bis September 2011
Seebadallee zwischen Birkenallee und Puschkinstraße - bis Mai 2012
Birkenallee zwischen Seebadallee und Brücke Birkenallee - bis November 2012
Bei stark anhaltender Trockenheit sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn die vor Ihrem Grundstück angelegten Grünanlagen wie in jedem Jahr durch Sie hin und wieder mal mit gewässert werden könnten.
Vielen Dank!
S. Furcht
Mitarbeiterin des Bauamtes der Gemeinde Rangsdorf
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